Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2024 - 10 S 33.23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 146 VwGO, § 58 BauO BB, § 17 Abs 3 OVG, Art 14 GG
Anordnung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens; Aufklärung eines konkreten Verdachts einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben; hier: Zweifel an der Standsicherheit eines Gebäudes; Grenzen der zumutbaren Inanspruchnahme; Störerauswahl nach Dereliktion; ... - ibr-online
Gebäude baufällig: Erbe muss Standsicherheit nachweisen!
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 17.11.2023 - 3 L 220/23
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2024 - 10 S 33.23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2024 - 10 S 33.23
Das Verwaltungsgericht hat der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grenzen der Zustandshaftung des Eigentümers (Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/99 - BVerfGE 102, 1 ff.) entnommen, dass die Zumutbarkeit einer Anordnung zur Gefahrenabwehr im Regelfall davon abhänge, dass der finanzielle Aufwand dafür den Verkehrswert des Grundstücks nach Gefahrenbeseitigung nicht übersteige und sich andernfalls danach richte, ob der Eigentümer das Risiko der entstandenen Gefahr bewusst in Kauf genommen habe oder Risikoumstände beim Grundstückserwerb bzw. im Verlauf der Nutzung erkennbar gewesen seien.